Humanbiomonitoring im Bevölkerungsschutz
Die Freisetzung von CBRN-Agenzien schafft besondere Gefahrenlagen, die mit einer möglichen Exposition von Einsatzkräften und der Bevölkerung einhergehen können. Für die Betroffenen stellen sich Fragen wie: Bin ich exponiert gewesen? Habe ich ein oder mehrere Agenzien in meinen Körper aufgenommen? Was bedeutet das für meine Gesundheit aktuell und in der Zukunft?
Dabei können Messverfahren zur äußeren Exposition (z.B. Luftmessverfahren) – wenn sie denn in einem CBRN-Geschehen rechtzeitig verfügbar sind und umfassend eingesetzt werden – nur orientierende Daten liefern. Die tatsächlich aufgenommene und damit biologisch wirksame innere Dosis kann für C-Stoffe durch Humanbiomonitoring (HBM), für B- und RN-Stoffe durch spezielle Messverfahren für den einzelnen Betroffenen bestimmt werden.
Gemäß den Arbeitsmedizinischen Regeln (AMR 6.2 „Biomonitoring“, Bek. d. BMAS v. 11.6.2013 - IIIb1-36628-15/1) ist „Biomonitoring auch nach unfallartigen Expositionen sinnvoll, insbesondere wenn keine Ergebnisse aus Luftmessungen vorliegen“.
Humanbiomonitoringdaten können bei der Aufarbeitung eines C-Ereignisses im Rahmen der Risikokommunikation auf Gruppenbasis sowie der medizinischen Nachsorge und der psycho-sozialen Unterstützung für den Einzelnen genutzt werden. Dabei ist die Bewertung des individuellen Datensatzes im Hinblick auf vorliegende biologische Werte von entscheidender Bedeutung, um beispielsweise eine Exposition sicher ausschließen zu können.
Aktuelle Untersuchungen nach einem Gefahrgutunfall zeigen, dass beim weitaus größten Anteil potentiell Exponierter eine biologisch wirksame innere Dosis nicht oder nur in sehr geringem Umfang nachweisbar ist und somit entwarnt werden kann, hingegen können Humanbiomonitoringergebnisse bei definitiv Exponierten zur Beweissicherung und Begutachtung von Spätfolgen herangezogen werden. Dies kann insbesondere für die Einsatzkräfte im Hinblick auf spätere mit dem Einsatz in Verbindung gebrachte Krankheiten und Dienstunfallanzeigen entschädigungsrelevant sein.